
Kreativ & Spots
Teil von Audio-Spots schreiben
Eine Produktbotschaft ohne Bilder erklären
So wird aus einer visuellen Produktvorführung eine verständliche Audio-Botschaft: Handlung, Funktion, begrenzter Nutzen und Hörprobe.
Erklären Sie im Audio, welche Aufgabe ein Produkt erfüllt, was die entscheidende Funktion tut und wo die Aussage eine Grenze hat. Der Text muss auch ohne Verpackung, App-Oberfläche oder eingeblendete Stichwörter verständlich sein.
Aus einer Ansicht eine Handlung machen
Fragen Sie bei jedem geplanten Bildelement: Was soll die hörende Person daraus verstehen? Aus einer Ansicht mit farbigen Schaltflächen könnte etwa der Satz werden: „Sie wählen einen Termin aus den angezeigten verfügbaren Zeiten.“ In einem echten Spot dürfte das nur stehen, wenn das Produkt diesen Schritt tatsächlich ermöglicht.
Ordnen Sie die Erklärung nach der Handlung: Wer beginnt, was übernimmt das Produkt, und was geschieht danach? „Termine werden automatisch verwaltet“ lässt offen, was das System erledigt und was die Kundschaft selbst tun muss. Ein genauer Satz kann kürzer und hilfreicher sein als eine Liste von Oberflächenmerkmalen.
Neue Begriffe sofort erklären
Ist ein Fachwort nötig, erklären Sie es beim ersten Auftreten. Danach verwenden Sie für dieselbe Sache denselben Ausdruck. Ein unbegründeter Wechsel zwischen „Portal“, „Plattform“ und „Assistent“ kann wie ein Wechsel zwischen verschiedenen Produkten klingen.
Bei einem fiktiven Dienst könnte die Erklärung lauten: „Betriebe tragen freie Beratungstermine ein. Interessierte wählen einen Termin aus; die Anfrage erscheint anschließend im Betrieb.“ Die Abfolge zeigt, wie eine Funktion gesprochen werden kann. Sie belegt weder Funktionen eines realen Dienstes noch eine Zeitersparnis.
Nutzen und Grenze verbinden
Ein Nutzen wird greifbarer, wenn die zugrunde liegende Funktion genannt wird. „Alle Anfragen im Blick behalten“ lässt den Umfang offen. „Neue Anfragen erscheinen an einem Ort“ beschreibt eine prüfbare Eigenschaft. Vor der Aufnahme wäre zu klären, aus welchen Kanälen die Anfragen kommen und für welche Produktvarianten das gilt.
Gehört eine Einschränkung zur Hauptaussage, nennen Sie sie in deren Nähe. Ein Hinweis auf einer späteren Zielseite macht eine hörbar zu weit gefasste Behauptung nicht automatisch richtig. Nach § 5a UWG kann auch eine unklare oder verspätete Bereitstellung wesentlicher Informationen als Vorenthalten gelten; bei der Beurteilung zählen die Grenzen des Mediums und andere Informationswege. Welche Information im konkreten Fall nötig ist, hängt vom Angebot und vom Wortlaut ab.
Rechtliche Grundlagen für die Darstellung von Produkten im Audio (§ 5a UWG)
- Gesetzliche Grundlage
- § 5a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
- Zentrale Regelung
- Keine unklaren oder verspäteten Angaben wesentlicher Informationen
- Beurteilungskriterium
- Richtlinien des Mediums und andere Informationswege berücksichtigen
- Prüfpunkt
- Nötige Information hängt vom Angebot und Wortlaut ab
Verständlichkeit prüfen
Lassen Sie eine Person ohne Produktvorwissen die Sprachfassung hören und offen erklären, was das Produkt tut, wer den nächsten Schritt ausführt und welche Voraussetzung genannt wurde. Gehen die Antworten auseinander, überarbeiten Sie zuerst unklare Bezüge und abstrakte Begriffe.
Wenn die notwendige Erklärung nicht in die gebuchte Länge passt, fassen Sie die Aussage enger oder wählen Sie eine Ausführung mit mehr Raum.



