
Kreativ & Spots
Teil von Audio-Spots schreiben
Einen merkbaren Call-to-Action formulieren
Eine klare Handlungsaufforderung für Audio schreiben: einen Schritt wählen, sprechbar formulieren und Bedingungen hörbar erhalten.
Ein merkbarer Audio-CTA verbindet eine konkrete Handlung mit ihrem Gegenstand: „Fragen Sie nach dem Probierpaket.“ Wählen Sie genau einen nächsten Schritt und formulieren Sie ihn mit einem aktiven Verb.
Der Aufruf ist einprägsam, wenn Hörende nach dem Spot sowohl die Handlung als auch den Gegenstand nennen und den Kernwortlaut wiedergeben können.
Den nächsten Schritt bestimmen
Soll jemand ein Angebot anfordern, einen Termin vereinbaren, sich beraten lassen oder im Geschäft nach einem Produkt fragen? Formulieren Sie die gewünschte Handlung und ihren Gegenstand, zum Beispiel: „Fordern Sie Ihr Angebot an“ oder „Fragen Sie im Geschäft nach dem Probierpaket.“
Stehen mehrere Wege zur Verfügung, wählen Sie für den gesprochenen Schluss den wichtigsten. Zusätzliche Wege können an anderer Stelle stehen, solange dadurch keine wesentliche Bedingung der hörbaren Aussage verborgen bleibt.
Den Aufruf sprechbar machen
Stellen Sie ein aktives Verb an den Anfang und nennen Sie den Gegenstand direkt danach. Der kurze, klare Satzbau hilft beim Hören und Wiedergeben: „Vereinbaren Sie jetzt einen Termin“, „Fordern Sie Ihr Angebot an“ oder „Lassen Sie sich zum Produkt beraten.“
Für Kauf, Beratung oder einen Termin eignet sich jeweils ein eigener, eindeutiger Aufruf: „Kaufen Sie das Produkt jetzt“, „Lassen Sie sich zum Produkt beraten“ oder „Vereinbaren Sie einen Termin.“ Nutzen Sie nur eine dieser Handlungen im Schluss und passen Sie den Wortlaut an das tatsächliche Angebot an.
Geben Sie dem Aufruf in der Stimme Raum: Sprechen Sie das Handlungsverb deutlich und lassen Sie Musik weder Handlung noch Bedingung verdecken. Muss ein Name oder Code gesprochen werden, prüfen Sie Aussprache und mögliche Mehrdeutigkeiten; eine eindeutige Schreibweise ist nicht automatisch gut hörbar.
Wiederholen Sie bei Bedarf nur den schwer verständlichen Teil, etwa einen Namen, statt den ganzen Schluss zu verdoppeln. Reihen Sie keine ähnlichen Aufforderungen aneinander, damit Handlung und Gegenstand klar bleiben.
Bedingungen beim Aufruf halten
Ein Angebot kann auf einen Zeitraum, bestimmte Filialen oder Teilnahmevoraussetzungen begrenzt sein. Der Aufruf darf keinen größeren Anspruch erzeugen als das Angebot: Aus „Fragen Sie nach dem Probierpaket in teilnehmenden Geschäften“ darf beim Kürzen keine Zusage für jedes Geschäft werden.
Nach § 5 UWG können unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über Verfügbarkeit, Preisvorteile und Angebotsbedingungen irreführend sein. § 5a UWG betrifft unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Vorenthalten wesentlicher Informationen; dazu kann auch eine unklare, unverständliche oder zweideutige Mitteilung gehören.
Welche Bedingung hörbar genannt werden muss, hängt von der konkreten Aussage ab. „Nur heute“ sollte deshalb nur verwendet werden, wenn der Zeitraum tatsächlich gilt.
Rechtliche Grundlagen für Audio-CTAs in Deutschland
- § 5 UWG – Irreführende AngabenVerbot von Aussagen über Verfügbarkeit, Preisvorteile oder Bedingungen, die täuschend wirken
- § 5a UWG – Unterlassen wesentlicher InformationenVorenthalten von Informationen kann irreführend sein, wenn sie für die Entscheidung relevant sind
Den gesprochenen Schluss prüfen
Spielen Sie die Fassung ohne Bild vor und fragen Sie offen: „Was würdest du jetzt tun?“ Lassen Sie die Handlung und den Gegenstand nennen und den CTA möglichst mit seinen eigenen Worten wiedergeben.
Bleibt nur die Handlung hängen, aber nicht ihr Gegenstand, formulieren Sie den Satz konkreter. Wird der Wortlaut nicht erinnert, kürzen Sie ihn oder stellen Sie das aktive Verb an den Anfang.
Prüfen Sie zuletzt die tatsächliche Aufnahme. Betonung und Musik dürfen die Handlung oder ihre notwendige Bedingung nicht verdecken.



